Lockerungen „Corona-Beschränkungen“
18.6.21
Die bisherige Verordnung wird vollständig durch die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ersetzt.
Für uns bedeutet das
– Hallentraining mit Test und Anwesenheitsdokumentation
– Umkleide-, Duschmöglichkeit unverändert, eingeschränkt möglich
– Training im Freien ist uneingeschränkt möglich, bis zu 250 Zuschauen ohne Testpflicht mit Abstand
– Für Wettkämpfe gilt das Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes. Für uns bei derzeitigem Stand weiterhin Testpflicht nach dem Vier-Augen-Prinzip
Bitte kontaktiert mich bei Rückfragen und für weitere Informationen.